
Seit 2005 sind Vorsorgeaufwendungen für das Alter und Alterseinkünfte steuerlich neu geregelt. Altersvorsorgeprodukte werden vom Gesetzgeber nun in 3 Schichten eingeteilt:

Neu ist auch die nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften, was zu einer schrittweisen Absenkung der Nettoauszahlungen aus der gesetzlichen Rentenkasse führt.
Eine frühzeitige private Altersvorsorge ist deshalb heute wichtiger denn je.
Britische Versicherer bieten renditestarke Produkte für alle Schichten an. Nähere Informationen zu den einzelnen Schichten und den steuerlichen Regelungen finden Sie hier:
Der Vorteil der Basis-Rente liegt in der steuerlichen Förderung, besonders auch für Selbständige. Sie können einen jährlich steigenden Betrag als Sonderausgabe absetzen und mindern damit Ihr steuerpflichtiges Einkommen. In 2009 können bis zu 68 % von 40.000 € (20.000 € bei Ledigen), also 27.200 (13.600) € abgesetzt werden. Dieser Prozentsatz steigt jedes Jahr um zwei Punkte, bis im Jahr 2025 100 % erreicht sind.
Erst wenn Sie später Ihre Rente beziehen, wird diese versteuert. Folgende Tabelle zeigt die Übergangsregelung:

Voraussetzungen für die steuerlichen Vergünstigungen der Basis-Rente sind:
- Zahlung einer monatlichen Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr
- die Rente ist nicht beleihbar, veräußerbar, kapitalisierbar oder übertragbar
- Todesfallschutz ist nur in Form einer Hinterbliebenenrente möglich
Die Basis-Rente zählt nicht zum verwertbaren Vermögen beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV)!
Für die betriebliche Altersversorgung (BAV) haben sich vor allem bei der Direktversicherung attraktive Neuregelungen ergeben:
Statt der Pauschalversteuerung der Beiträge können ab 2005 bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) steuerfrei umgewandelt werden; sofern nicht in eine pauschalversteuerte Direktversicherung eingezahlt wird, sind darüber hinaus weitere 1.800 € pro Jahr steuerfrei.
Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Beiträge sind:
- Zahlung einer monatliche Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr
- Todesfallschutz ist in Form einer Hinterbliebenenrente möglich
Die Direktversicherung ist somit der Pensionskasse und dem Pensionsfonds steuerlich gleichgestellt.
Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung sind grundsätzlich "Hartz IV - geschützt".
Hierzu zählen private Kapitalanlageprodukte ohne steuerliche Förderung der Beiträge. Diese Anlageprodukte - in der Regel Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht - bleiben trotzdem sehr interessant, denn mit dem Wegfall des Steuerprivilegs für Kapitallebensversicherungen wurde gleichzeitig der zu versteuernde Ertragsanteil für private Rentenversicherungen gesenkt.
Während bis 2004 der Ertragsanteil bei Rentenbeginn mit 65 bei 27 % lag, beträgt dieser seit 2005 nur noch 18 %.
Bei einer Kapitalauszahlung wird der Kapitalertrag nur zur Hälfte besteuert (Halbeinkünfteverfahren), wenn die Vertragslaufzeit mehr als 12 Jahre beträgt und die Kapitalabfindung nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, müssen die Kapitalerträge allerdings voll versteuert werden.
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