Berufsunfähigkeitsversicherung

Neben dem Vermögensaufbau sollten Sie unbedingt auch an eine finanzielle Absicherung im Falle von Krankheit und Invalidität denken.

Dies gilt besonders für Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, weil im Ergebnis der Rentenreform nur dann noch eine gesetzliche Rente gezahlt wird, wenn überhaupt keine Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann.

Eine geeignete Form der Vorsorge im Falle einer Berufsunfähigkeit ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie kann als Zusatzversicherung (BUZ) zu einer Lebens- oder Rentenversicherung, oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden.

Das Risiko, durch Unfall oder Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können, wird leider von vielen Menschen unterschätzt. Frühinvalidität kann jeden treffen. Mal ist es die verschlissene Wirbelsäule, die dem Handwerker das Geldverdienen unmöglich macht, mal ist es der Schlaganfall, der dem Büroangestellten den Job kostet. Eine Berufsunfähigkeit führt neben den krankheitsbedingten Einschränkungen auch zu gravierenden finanziellen Einbußen.

Eine typische Definition von Berufsunfähigkeit in Versicherungsbedingungen lautet:

"Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens 6 Monaten außer Stande ist (Prognosezeitraum), seinen Beruf, wie er vor Eintritt der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalles beschaffen war, auszuüben."

In der Regel erhält der Versicherte bereits eine BU-Rente, wenn er nur noch zu 50 % im Stande ist, seinen Beruf auszuüben.

Worauf sollten Sie achten?

Achten Sie nicht nur auf den Beitrag sondern auch auf die Bedingungen! Folgende Kriterien zeichnen einen guten BU-Vertrag aus:

  1. Verzicht auf eine abstrakte Verweisung. Hierbei verzichtet der Versicherer darauf, den Versicherungsnehmer auf ähnliche Tätigkeiten zu verweisen, die ggf. noch ausgeübt werden können (Beispiel: Chirurg mit Handlähmung könnte als ärztlicher Gutachter arbeiten).
  2. Sechs-Monats-Prognose: Der Versicherungsnehmer muss für voraussichtlich sechs Monate (nicht drei Jahre wie oft in der Vergangenheit) berufsunfähig sein.
  3. Anerkennung ab Beginn, rückwirkende Zahlung in den ersten 6 Monaten: dies ist vorteilhaft, da gerade in der Anfangsphase einer Berufsunfähigkeit häufig zusätzliche Behandlungskosten anfallen.
  4. Rückwirkende Zahlung für mindestens drei Jahre bei verspäteter Meldung: Oft wird eine Erkrankung unterschätzt und niemand rechnet mit einer dauernden Berufsunfähigkeit oder die Angehörigen wissen gar nicht, dass eine Versicherung existiert.
  5. Nachversicherungsgarantie: Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung bei besonderen Ereignissen wie z.B. Heirat oder Jobwechsel.
  6. Begrenzung des Rücktrittsrechts der Gesellschaft auf 5 Jahre oder kürzer.
  7. Klare Regelung befristeter Anerkenntnisse
  8. Verzicht auf Nachprüfung während einer befristeten Anerkennung.
  9. Verzicht auf § 41 VVG: Dieses Kriterium ist besonders wichtig, da § 41 des Versicherungsvertragsgesetzes der Gesellschaft erlaubt, nachträglich vom Vertrag zurückzutreten oder den Beitrag zu erhöhen, wenn bereits bei Vertragsbeginn ein erhöhtes Risiko vorlag, das aber dem Versicherten nicht bekannt war. Wichtig ist, dass die Versicherungsbedingungen Kündigungs- und Beitragserhöhungsrecht aus diesem Grund ausschließen.
  10. Weltweiter Versicherungsschutz
  11. Verzicht auf Arztanordnungsklausel 

Fazit:
Ein BU-Versicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die Sie abschliessen sollten. Wir vergleichen für Sie gerne verschiedene Anbieter bezüglich Bedingungen und Kosten. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und fordern Sie einen kostenlosen BU-Vergleich an!

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