

Können Sie sich vorstellen, im Jahr 2030 mit 600 € Rente für Ihren Lebensunterhalt auszukommen?
Wir wollen Ihnen keinen Schreck einjagen, doch unser bisheriges Rentensystem ist auf dem jetzigen Niveau in Zukunft nicht mehr finanzierbar. Der Grund dafür ist Ihnen sicher bekannt: Die Lebenserwartung der Menschen steigt glücklicherweise an, doch die Geburtenzahlen in den Industrieländern gehen immer weiter zurück.
Den Rentenempfängern stehen in Zukunft immer weniger Beitragszahler gegenüber. Welche Konsequenzen sich daraus für unser Rentensystem ergeben, dürfte Ihnen klar sein. Vergessen Sie am besten auch alle Zahlen, die Ihnen die Rentenversicherungsanstalt für Ihre voraussichtliche Rente in 20 oder 30 Jahren vielleicht schon mitgeteilt hat und beginnen Sie so schnell wie möglich mit Ihrer privaten Altersvorsorge.
Durch die Einführung der Riester Rente im Jahr 2002 wurde vom Gesetzgeber ein erster Schritt in die richtige Richtung getan. Kurz gesagt handelt es sich um eine privat finanzierte, staatlich geförderte und kapitalgedeckte Altersvorsorge, die also nicht auf dem Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung basiert.
Als Anlageinstrumente für die Riester-Rente kommen in Frage:
Bei einer Aufschubzeit bis zum Rentenbeginn von mehr als 12 Jahren empfehle ich nur den Fondssparplan und hierbei auch nur die DWS TopRente. Seit 2007 bietet die DWS zusätzlich die DWS RiesterRente Premium an, die zwar stärker beworben wird, die ich aber wegen der Vorab-Verprovisionierung und der damit verbundenen höheren Abschlusskosten nicht unbedingt für empfehlenswert halte. Das mag vielleicht für die Vermittlungsprovision vorteilhaft sein, jedoch nicht für den Anleger.
Die DWS TopRente gibt es in 2 Sparvarianten:
Die staatliche Riester-Förderung umfasst zwei Komponenten:
Beide Fördermöglichkeiten werden vom Finanzamt gegeneinander verrechnet, so dass keine Doppelförderung eintritt. Die Riester Rente lohnt sich also für alle Förderberechtigten. Bei Geringverdienern durch die Zulagenförderung und bei Riester-Sparern mit einem hohen Steuersatz wegen der Steuerersparnis. Riester-Beiträge sind zu 100% als Sonderausgaben abzugsfähig.
Eingezahlt wird vom Riester-Sparer der Eigenbeitrag (auch Eigenanteil genannt) und vom Staat die Riester-Zulage. Beide Einzahlungen zusammen ergeben den Gesamtbeitrag. Um die volle Zulage zu erhalten, muss der Eigenbeitrag im jeweiligen Jahr 4% vom Vorjahres-Brutto abzüglich Grund- und Kinderzulage betragen. Ist der Beitrag geringer, wird die Zulage auch nur anteilig gezahlt.
Die Grundzulage beträgt 154 € und die Kinderzulage 185 € pro Kind. Kinder sind förderberechtigt, so lange ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Der Höchstbeitrag für die steuerliche Förderung über den Sonderausgabenabzug beträgt 2.100 €.
Wenn Sie weitere Informationen oder Antragsunterlagen wünschen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

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